Asyl/Flüchtlingsschutz
Sie sind als Flüchtling nach Deutschland eingereist und haben bereits einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt oder befinden sich sogar bereits im Asylverfahren?
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf: Kontakt
Wir beraten und vertreten Sie gerne während des gesamten Asylverfahrens gegenüber dem Bundesamt und vor dem Verwaltungsgericht. Das Asylverfahren ist rechtlich komplex und von den persönlichen Umständen und Erlebnissen abhängig, daher sind wir auf Ihre Zuarbeit angewiesen. Nur so können wir Sie zum Erfolg führen.
Aufenthalt
Sie haben ein Aufenthaltsrecht erlangt und Fragen zu Ihrem Aufenthaltsstatus?
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Einen Aufenthaltstitel können Sie aus diversen Gründen erlangen – mittels Durchlaufen des Asylverfahrens, durch das Absolvieren einer Ausbildung, aufgrund eines hochqualifizierten Berufs (Blue-Card), aufgrund guter Integration bei Einreise als Minderjähriger, aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer mehrjährigen Duldung in Deutschland.
Einbürgerung
Sie befinden sich bereits seit geraumer Zeit mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und möchten nun endlich die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben?
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Familiennachzug
Wenn Sie für Ihren noch im Ausland lebenden Ehegatten ein Aufenthaltsrecht für Deutschland erwirken oder Ihre Familie nachholen möchten, so können wir Ihnen ausführlich das gesamte Familiennachzugsverfahren von der Antragstellung bis zur Einreise und Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erklären und auf eventuelle Probleme hinweisen.
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Ausweisung/Abschiebung
Gegen Sie wurde durch die Ausländerbehörde ein Ausweisungsverfahren eingeleitet und es droht die Abschiebung?
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